Warum Bioabfälle immer noch gemischte Siedlungsabfälle sind!
Seit ca zwei Jahren kündigt das BMU eine kleine Novellierung der Bioabfallverordnung an. Vorrangig soll hier die Qualität der Bioabfälle geregelt werden. Zwischenzeitlich wurde ein erster inoffizieller Vorschlag mit einem möglichen Kontrollwert von 0,5 Prozent max. Fremdstoffgehalt in der Trockenmasse vor der biologischen Behandlung herausgegeben. Das wird weder in der Sammlung, noch in der Vorsortierung umzusetzen sein.
Der ATA der LAGA hatte in 2017 schon den Wert von max. 1 Prozent Fremdstoffe im Bioabfall festgelegt. Hier stellt sich die Frage, warum der Bund nicht das übernimmt, was die Länder schon beschlossen haben.
Ebenso wichtig wäre es allerdings, eine klare Definition für Bioabfälle aus der Biotonne zu finden. Die Bioabfallverordnung ordnet im Anhang 1, die getrennt erfassten Bioabfälle dem Abfallschlüssel 20 03 01 „gemischte Siedlungsabfälle“ zu. In der Fußnote ist dazu vermerkt: „Die Abfallstoffe werden dieser Abfallbezeichnung zugeordnet, da die AVV keine spezielle Abfallbezeichnung für getrennt erfasste Bioabfälle, insbesondere in Biotonnen, enthält.“ Wenn Bioabfälle unter der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle – gesammelt werden, darf sich niemand über schlechte Qualitäten wirklich wundern. Wir brauchen auch hier eine klare Abgrenzung der einzelnen Abfallstoffe. Das wäre eine der Aufgaben für die deutsche EU Ratspräsidentschaft.
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