Die DGAW unterstützt die eins-zu-eins Umsetzung europäischer Richtlinien wie die EU-Abfallrahmenrichtlinie und die Änderungsrichtlinien (2025/1892; 2018/851) , da wir europäisch denken müssen und nationale Alleingänge wie z.B. beim BEHG der deutschen Kreislaufwirtschaft und dem Bürger schaden.
Für die DGAW ist die Substitution von Primärrohstoffen für die europäische Industrie und die Sicherung des Industriestandortes das vordringliche Ziel der Kreislaufwirtschaft. Die EU hat hierzu bereits Vorgaben entwickelt und u.a. Maßnahmen für eine Liste von kritischen Vorgaben be-schlossen. Ein Bezug zu den gelisteten kritischen Rohstoffen ist in der Novelle für uns nicht erkenn-bar. (Abfälle, die nicht wieder in den Wirtschaftskreislauf stofflich integriert werden können, weil sie z.B. einen zu hohen Schadstoffgehalt aufweisen, sollten weiterhin konsequent in Deutschland thermisch verwertet werden.)